top of page

Leihbedingungen

1. Reservierung

Reservierungen von Leihartikeln sind möglich gegen Anzahlung vor Ort oder per Überweisung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 50 % des Leihpreises. Sollte ein reservierter Leihartikel wegen Verlust oder Beschädigung nicht mehr einsetzbar sein, so wird der Verleiher dem Entleiher einen gleichwertigen Ersatz für dessen Reservierung anbieten oder ihn frühestmöglich informieren und die Anzahlung zurückerstatten.

 

2. Rücktritt/Stornierungsgebühren

Bei Stornierung von Reservierungen durch den Entleiher gelten folgende Stornoregelungen:

- bei Rücktritt 3 bis 0 Tage vor Leihbeginn werden 50 % des Leihpreises als Stornierungsgebühr fällig

Bei Sturmwarnung oder Regen (Regenwahrscheinlichkeit ab 50 % auf Wetter.com) wird keine Stornierungsgebühr fällig.

 

3. Zahlung/ Kaution

Mit der Abholung der Leihartikel wird der komplette Leihpreis (abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen) fällig. Als Sicherheit kann der Verleiher vom Entleiher die Hinterlegung einer Kaution in angemessener Höhe (Gegenwert der Leihartikel) verlangen. Auf die Hinterlegung einer Kaution wird bei Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises des Entleihers in der Regel verzichtet (bitte zur Abholung mitbringen).

 

4. Zustand der Leihgegenstände

Der Entleiher hat bei Entgegennahme den Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihartikel selbst zu überprüfen und den Verleiher auf eventuelle Beschädigungen sofort hinzuweisen. Werden bei Übergabe keine Mängel angezeigt und auf dem Mietvertrag festgehalten, so gelten die Leihartikel als mängelfrei. Die Leihgegenstände sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

​

5. Haftung

Der Entleiher übernimmt jegliche Haftung, die sich aus dem Transport, der Benutzung und der Weitergabe der Leihartikel an Dritte ergibt. Die Leihartikel sind nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert. 

 

6. Rückgabe/Verlängerungen

Die Leihgegenstände sind zur im Vertrag festgehaltenen Zeitspanne zurückzugeben. Bei späterer Rückgabe hat der Entleiher dem Verleiher für jeden angefangenen Tag den Leihpreis und darüber hinaus den aus der Nichterfüllbarkeit einer mit einem Dritten bereits vereinbarten Weiterverleihung entstehenden Schaden zu erstatten. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung. Verlängerungen des Leihzeitraumes können nach Rücksprache mit dem Verleiher eingeräumt werden, sofern die betreffenden Artikel nicht bereits für einen Dritten reserviert wurden.

 

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Leihbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.

​

​

Mitvertrag:

​

(1) Gültig für die Vermietung von SUP Boards und Ausrüstung durch FreizeitAktiv (Martin Weirich & Martina Bruttel), Fritz-von-Engelberg-Straße 3/4, 78315 Radolfzell (Böhringen)

​

(2) Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Der Personalausweis bleibt bis zur vollständigen Rückgabe der geliehenen Ausrüstung als Kaution bei FreizeitAktiv hinterlegt.

​

(3) Die Zahlung erfolgt bei der Buchung & Übernahme des SUP Boards incl. weiteres Mietmaterial in bar. Alternativ kann vorab überwiesen werden. Der Verleih erfolgt zu folgenden Konditionen: 1 SUP Board incl., Trolley, Paddle und Safty-Leash.

​

(4) Die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr

​

(5) Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um das gemietete Objekt fachgerecht zu behandeln und gegen jegliche negativen Einflüsse zu schützen.

​

(6) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Dies gilt nicht für bereits vorliegende Schäden oder für normale Abnutzungen, wie sie beim sachgerechten und pfleglichen Gebrauch der

Mietsache entsteht. Jegliche Beschädigungen der Ausrüstung während des Verleihs wird bei Rückgabe, gemäß der Tabelle für Wiederbeschaffungskosten, nachverrechnet. Verlorene oder gestohlene Gegenstände werden in voller Höhe verrechnet. Wiederbeschaffungskosten: SUP-Board 700 Euro, Paddel 60 Euro, Finne 35 Euro, Finnen-Bolzen 10 Euro, Sicherheitsleine 30 Euro, Schwimmwesten und Dry Bags 40 Euro. Schäden oder der Verlust des SUP-Boards oder von Ausrüstungsgegenständen wird nicht durch die Kaution oder eine Versicherung gedeckt.

​

(7) Bei Beschädigung des SUPs wird eine pauschale Gebühr von 80€ fällig. Der Mieter trägt zusätzlich die Kosten der Reparatur. Irreparable Schäden werden in voller Höhe berechnet: SUP-Board: 700€

​

(8) Der Mieter verpflichtet sich, das ausgeliehene SUP  zurück zu bringen, wie es abgeholt wurde. Bei erheblichen Verschmutzungen wird eine pauschale Reinigungsgebühr von 20€ erhoben.

​

(9) Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung, soweit nicht vorher schriftlich festgehalten, hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben.

​

(10) Bei Verlust und/ oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn der Schaden durch Dritte oder Naturgewalten verursacht wurde. Der Mieter übernimmt nach Übergabe die volle Haftung der Mietgegenstände.

​

(11) Sollte das Mietobjekt während des Mietzeitraums gestohlen werden oder anderweitig abhandenkommen, haftet der Mieter vollumfänglich und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

​

(12) Der Mieter ist für die Einhaltung des Übergabetermins der Mietsache verantwortlich, die Terminvereinbarung erfolgt durch den Mieter. Leasing, Vermietung und Verleih unserer Ausrüstung an Dritte ist verboten, diese darf nur von jener Person verwendet werden, welche unsere Mietvereinbarung unterschrieben hat.

​

(13) Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der SUP-Boards ausnahmslos Schwimmer sind und das 10. Lebensjahr vollendet haben. Für Nichtschwimmer besteht Schwimmwestenpflicht. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Schwimmwesten aufmerksam gemacht. Für Personen bis zum 15. Lebensjahr ist die Benutzung des Mietmaterials nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet und es besteht Schwimmwestenpflicht. Der Mieter verpflichtet sich, dass gemietete SUP ausschließlich mit einer Person zu besetzen.

​

Wir behalten uns das Recht vor, die Vermietung an bestimmte Personen nicht zu gewähren. Das Paddeln unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens verboten. Wenn Sie irgendwelche medizinischen Einschränkungen haben sollten, lassen Sie sich bitte im Vorfeld von Ihrem Hausarzt beraten, bevor Sie ein Paddle Board ausleihen. Vergewissern Sie sich auch, dass Sie die richtige Versicherung für Unfälle oder Verletzungen abgeschlossen haben, die während der Miete eines SUP entstehen könnten, da wir nicht für etwaige Ansprüche Dritter, für Unfälle, Verletzungen bis hin zum Todesfall zur Verantwortung gezogen werden können, wenn dies während der Vermietung eintreten sollte.

​

Wir empfehlen Ihnen, die Sicherheitsleine immer zu verwenden, während Sie mit dem SUP unterwegs sind. Haftungsausschluss:

​

  1. FreizeitAktiv (Martin Weirich / Martina Bruttel) haften nicht für Personen-, Gesundheits-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.

  2. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen.

  3. Der Vermieter ist vom Benutzer von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen.

  4. Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.

 

Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

 

Erfüllungsort:

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

​

​

Stand: 01.05.2022

bottom of page